Kündigung eines Kontos wegen Pfändung
Die "Monatsschrift für Deutsches Recht" berichtet aktuell über ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, welches besagt, dass eine Sparkasse ein bestehendes Girokonto nicht auf Grund einer Pfändung kündigen darf. Auch Menschen mit finanziellen Problemen müsse die Sparkasse als Geldinstitut zur Verfügung stehen - das sei gesetzlich so geregelt.
Grund für den Urteilsspruch war die fristlose Kündigung eines Girokontos durch eine Sparkasse, nachdem ein Gläubiger des Kontoinhabers eine Pfändung beschlossen hatte. Über den gepfändeten Betrag dürfe der Schuldner zwar nicht mehr frei verwügen, wohl aber über das übrige Konto - damit sei die Kündigung unwirksam, da das Konto nicht insgesamt blockiert sei.
Quelle u.a. sueddeutsche.de

