Informationen zum Thema „ausziehen”:
- Schönheitsreparaturen - was und wann [19.04.10]
Spätestens beim Auszug fordert der Vermieter Schönheitsreparaturen vom Mieter. Streichen, Tapezieren, Teppich verlegen - was gehört zu den Schönheitsreparaturen und wann müssen diese ausgeführt werden - Termin vor dem Umzug: Wohnungsübergabe [12.01.10]
Wenn Sie ausziehen, muss die alte Wohnung sauber und so hinterlassen werden, wie Sie diese beim Einzug vorgefunden haben. Tipps zur gelungenen Wohnungsübergabe im Ratgeber. - Die ARGE hilft beim Umzug [12.05.09]
Ein Umzug bedeutet für einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger oft einen unmöglichen, finanziellen Mehraufwand. Doch die ARGE bezahlt viele Umzugskosten, wenn gute Gründe für den Umzug vorliegen.
