Günstig renovieren
Wenn Sie umziehen möchten, bleibt es leider häufig nicht aus, so genannte Schönheitsreparaturen in Ihrer bisherigen Wohnung durchzuführen. Meist kommen noch Tapezier- und Malerarbeiten, sowie eine Neugestaltung der Bodenbeläge in der neuen Wohnung dazu, weil Sie diese nach Ihrem Geschmack einrichten möchten.
Doch das alles kostet nicht nur viel Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Um Ihre Ressourcen soweit wie möglich zu schonen, haben wir hier einige Ratschläge zusammen gefasst.
Endrenovierung - wer muss was machen?
Eigentlich ist die Renovierung Vermietersache, doch meist wird diese lästige Pflicht im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt. Doch der Bundesgerichtshof hat seit 2004 in mehreren Urteilen entschieden, dass es auf den genauen Wortlaut im Mietvertrag ankommt. Sind in ihm Klauseln enthalten, welche starre Fristen und Pflichten bezüglich Renovierungsarbeiten vorschreiben, sind diese ungültig. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau und fragen im Zweifelsfall bei Ihrem Mieterverein nach.
Wenn jedoch feststeht, dass sie vor Ihrem Umzug renovieren müssen, ist der Umfang der auszuführenden Arbeiten im Mietvertrag geregelt. Meist gehören das Weißen, gegebenenfalls das Tapezieren der Wände, inklusive der Ausbesserung von Bohrlöchern und ähnlichen Beschädigungen dazu, sowie die Erneuerung der Lacke an Türen, einschließlich der Türrahmen, an den Fensterrahmen (jedoch nur von innen) und der Heizkörper. Die Wohnung sollte wieder so aussehen, wie zum Zeitpunkt Ihres Einzugs.
Um Kosten zu sparen, kann man manchmal einen Teil der Renovierungsarbeiten an seinen Nachmieter übergeben, beispielsweise im Gegenzug dafür, dass Sie Möbelstücke oder Bodenbeläge, die Sie nicht mehr weiterverwenden können, in der Wohnung belassen. Dies erfordert jedoch eine genaue, am besten schriftliche Einigung und eine Information des Vermieters hierüber. Bei der Übergabe der Wohnung sollten alle Punkte genau im Protokoll festgehalten werden, um späteren Ärger zu vermeiden. Ein Übergabeprotokoll können Sie im Internet herunterladen.
Renovieren: in Eigenregie oder Profis engagieren?
Machen Sie sich klar, wie viel Zeit Sie investieren können und wollen und zu welchen Arbeiten Sie in der Lage sind. Haben Sie Freunde oder Bekannte, die Ihnen zur Hand gehen können? Wenn Sie feststellen sollten, dass Sie beispielsweise noch nie Lackierarbeiten durchgeführt haben und auch niemanden kennen, der Ihnen helfen kann, ist es eventuell besser, diese Aufgabe von Fachkräften verrichten zu lassen. Denn die Renovierung muss fachgerecht durchgeführt werden und es kann Sie später teurer zu stehen kommen, wenn der Vermieter die Wohnung nicht übernimmt und Sie nachbessern müssen.
Bei Ihren Überlegungen sollten Sie noch mit einbeziehen, dass die Kosten für die Inanspruchnahme eines Profis von der Steuer absetzbar sind. Vielleicht erleichtert dies Ihre Entscheidung – weitere Informationen, welche Umzugskosten Sie von der Steuer absetzen können, finden Sie in einem Ratgeber.
Sollten Sie das Können und die Zeit haben, die Renovierung selbst durchzuführen, können Sie in einem Online-Shop für Handwerkerbedarf die enstprechenden Werkzeuge und Materialien einkaufen.
Tipps für die Auswahl des geeigneten Handwerksbetriebes
- Wenn Sie sich dafür entscheiden, Handwerker zu engagieren, sollten Sie sich zunächst unverbindliche Angebote von verschiedenen Firmen aus Ihrer Region holen. Häufig ist es günstiger, Pauschalangebote auszuhandeln, denn diese lassen sich erstens besser vergleichen und zweitens kommen keine teuren Überraschungen auf Sie zu.
- Als Großstädter ist es häufig preiswerter, einen Maler aus den umliegenden Ortschaften kommen zu lassen, denn diese bieten oft günstigere Preise trotz höherer Fahrtkosten.
- Nehmen Sie sich die Zeit für einen Besuch im Baumarkt und vergleichen Sie die Preise für Farben, Rollen, Tapeten usw. Dies gibt Ihnen eine gute Grundlage, um mit dem Maler einen günstigen Materialpreis auszuhandeln.
- Es ist ratsam, eine Fachkraft zu buchen, die gleich mehrere der anstehenden Aufgaben erledigen kann, so sparen Sie Fahrtkosten und die Koordination fällt deutlich einfacher aus.
- Wenn Sie am Schluss die Rechnung präsentiert bekommen, achten Sie genau darauf, dass die Fahrtkosten nicht höher als zehn Prozent des Preises für eine Arbeitsstunde sind. Außerdem darf ein Zuschlag für Nacht- oder Feiertagsarbeit nur auf den Stundenlohn erhoben werden, nicht auf den Gesamtpreis.
- Übrigens: Es ist nicht zulässig, Kosten für die Beladung des Transporters in Rechnung zu stellen.
Wenn Sie nun gleich mit der Planung für die Renovierung Ihrer alten oder neuen Wohnung beginnen möchten, können Sie online mit nur wenigen Klicks mehrere Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region einholen.

