Haftung durch Umzugshelfer

Bei einem Umzug werden häufig Freunde, Kollegen oder Verwandte gebeten, als Umzugshelfer zu fungieren. Dies ist praktisch und spart Umzugskosten - bis etwas zu Bruch geht. Niemand haftet für einen Schaden, der von privaten Umzugshelfern verursacht wird.
Die Unterstützung bei einem Umzug gilt als Freundschaftsdienst, wenn sich derjenige, der umzieht nicht per Vertrag gegen eventuelle Schäden durch private Umzugshelfer absichert. In diesem Vertrag werden die Umzugshelfer für von ihnen verursachte Schäden in die Verantwortung genommen und können diese dann über ihre Haftpflichtversicherung laufen lassen, wenn sie dort zuvor einen Zusatz haben eintragen lassen.

Helfer online suchen: Umzugshelfer über Jobbörsen finden

Vertragsvorlagen: Vertrag für Umzugshelfer und andere Umzug-Formulare

Die eigene private Haftpflichtversicherung haftet übrigens nur bei Schäden an Dritten, ganz gleich, ob es sich hierbei um Personen- oder Sachschäden handelt.

Wenn Sie eine Umzugsfirma beauftragen, sieht die Haftungsfrage schon ganz anders aus. Bei Schäden durch professionelle Umzugshelfer sind Ihre Güter automatisch  versichert. Doch auch hierzu gibt es einiges zu beachten.

Haftung durch professionelle Umzugshelfer

Die Versicherung des Umzugsunternehmens tritt für Schäden bis zu einer Deckungssumme in Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut ein, wenn diese bei dem Umzug entstanden sind. Wenn Sie besonders wertvolle Güter durch Umzugshelfer einer Spedition transportieren lassen wollen, sollten Sie eine Zusatzversicherung abschliessen. Diese können Sie individuell mit dem von Ihnen gewählten Umzugsunternehmen absprechen.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherung nur dann greift, wenn die sachkundigen Umzugshelfer das Verpacken der Kisten und die Montage der Möbel übernommen haben. Alles, was Sie selbst einpacken oder abbauen, ist nicht über die Firma versichert. Die Spediteure sind auch von der Haftung befreit, wenn diese Sie deutlich vor einem Schaden warnen. Nehmen Sie die Warnung der Umzugshelfer nicht ernst und handeln dieser zuwider, sind Sie selbst verantwortlich.

Sie sollten außerdem vor Vertragsabschluss einen genauen Blick in die AGB der Umzugsfirma werfen. Hier werden häufig besondere Haftungsausschlüsse aufgeführt. Diese gelten für "unabwendbare Ereignisse", zu denen beispielsweise starker Sturm, Erdbeben aber auch Unfallflucht gehören. Der Transport besonders empfindlicher Umzugsgüter ist ebenfalls Teil dessen. Das bedeutet für Sie: Wenn sehr zerbrechliche Gegenstände transportiert werden sollen und diese trotz größter Gewissenhaftigkeit seitens der Umzugshelfer kaputt gehen, kann man diesen dafür nicht verantwortlich machen.

Haftung der Umzugshelfer - Resümee

Die Inanspruchnahme professioneller Umzugshelfer ist in jedem Fall sicherer, als wenn Sie Ihre Freunde um Hilfe bitten - je nach Wert des Umzugsgutes können sich die Mehrkosten für professionelle Umzugshelfer also lohnen. Wichtig ist es dabei zu beachten, dass Sie den Umzug komplett der Spedition überlassen und nicht selbst eingreifen. Sehr bruchempfindliche Dinge sollten Sie aber eventuell keinem Umzugshelfer überlassen, sondern selbst transportieren.

Wichtig: Nach erfolgtem Umzug sollten Sie Ihr Hab und Gut sofort auf Schäden überprüfen und dieses ggf. der Umzugsfirma melden. Versteckte Schäden können bis zu zehn Tage nach dem Umzug angezeigt werden.

Übrigens: Private Umzugshelfer, häufig Studenten, bieten ihre Dienste gerne per Aushang am Schwarzen Brett der Universitäten oder Inserat in Kleinanzeigenmärkten an! Entscheiden Sie sich für Umzugshelfer einer Firma, können Sie im Internet kostenlos Angebote mehrerer Umzugsunternehmen aus Ihrer Region erfragen.

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