Konto schonen: Umzugskosten und Steuern
Ein Maler bringt die Wände der alten Wohnung auf Vordermann, Möbel und Umzugskisten werden von einer Spedition in die neue Bleibe gebracht, Sie müssen Personalausweise und Fahrzeugpapiere ummelden lassen – ein Umzug und seine Folgen strapazieren das Konto. Doch einen Teil der Kosten können Sie von der Steuer absetzen, ganz egal ob der Umzug aus privaten oder beruflichen Gründen stattfindet.
Private Umzugskosten absetzen
Das Wichtigste: Wenn Sie die Kosten, die bei einem privaten Umzug entstehen, bei der nächsten Steuererklärung anrechnen lassen wollen, müssen Sie alle Rechnungen als Original an das Finanzamt schicken und einen Nachweis (Kontoauszug) beilegen, dass Sie die Handwerkerrechnungen, usw. tatsächlich bezahlt haben.
Absetzen können Sie folgende Posten:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen – dazu gehören Schönheitsreparaturen (Wände tapezieren und streichen, neuen Teppich verlegen lassen) und der Transport der Möbel und Kisten durch ein Umzugsunternehmen
- Sonstige Kosten – dazu gehören zum Beispiel die Gebühren für das Ummelden von Personen und Kraftfahrzeugen, der Kauf neuer Schulbücher und die Kosten für Nachhilfeunterricht, der durch den Schulwechsel nötig wird
Die Summe, die vom Finanzamt dann erstattet wird, beträgt 20% der Gesamtkosten, maximal 600 Euro. Ein Sonderfall ist allerdings der Umzug auf Grund einer Krankheit oder Behinderung.
Steuerersparnis bei einem beruflichen Umzug
Von einem beruflich bedingten Umzug spricht man, wenn sich entweder der Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde verringert, oder wenn die betrieblichen Interessen deutlich überwiegen – wenn also eine Dienstwohnung bezogen oder eine doppelte Haushaltsführung vermieden werden soll oder wenn der Arbeitnehmer versetzt wird. Ist einer der beiden Punkte erfüllt, kann man Teile der Umzugskosten als Werbungskosten absetzen:
- Transportkosten für die Wohnungseinrichtung
- Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug entstehen (Wohnungssuche, Vorbereitung des Umzugs)
- Ggf. Miete für die alte Wohnung, falls diese nach dem Auszug noch einige Zeit leersteht
- Maklergebühren für die Wohnungsvermittlung
- 75% der Kosten für einen neuen Herd und/oder Ofen
Alle weiteren Kosten werden mit einer Pauschale abgegolten, die für Verheiratete bei 1.171 Euro, für Singles bei 585 Euro liegt. Für jede weitere Person (Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Enkel), die vor und nach dem Umzug mit im Haushalt lebt wird 247 Euro ausgezahlt.
Übrigens gibt es im Internet noch viele nützliche Tipps, wie Sie günstig umziehen und konto-schonend leben können.

