Mietminderung: wann und warum
Der stressige Umzug ist geschafft, Sie haben sich in Ihrem neuen Zuhause eingerichtet und genießen die ersten warmen Tage auf dem Balkon. Die Ruhe wird allerdings schnell gestört: auf dem Nachbargrundstück wird seit einigen Tagen ein neues Mehrfamilienhaus gebaut. Eine Ende des Lärms ist nicht in Sicht. Was nun?
Den Lärm können Sie leider nicht einfach abstellen, wohl aber die Miete mindern. Baulärm ist ein klarer Grund für eine Mietminderung. Welche Gründe für eine Minderung gibt es noch? Mit wie viel Prozent Einsparungen ist zu rechnen? Und welche Voraussetzungen müssen für eine Mietminderung erfüllt sein?
Voraussetzungen für eine Mietminderung
Um überhaupt eine Mietminderung beantragen zu können, müssen folgende Punkt gegeben sein:
- Der Mangel wurde nicht vom Mieter, also von Ihnen, verursacht.
- Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages wussten Sie nichts von dem Mangel.
- Sie müssen den Vermieter zuerst schriftlich über den Mangel in Kenntnis setzen und ihm die Chance geben, diesen zu beseitigen.
Gründe für eine Mietminderung
Gründe für eine Mietminderung können Schäden am Haus oder der Wohnung oder Lärm bei der Modernisierung der Umgebung sein – alles Dinge, die den Lebensstandard in der Wohnung negativ beeinflussen. Dabei ist es unerheblich, ob der Vermieter Einfluss auf diese Dinge nehmen kann oder nicht: Die Lärmbelästigung durch eine Baustelle hat der Vermieter nicht zu verantworten, trotzdem ist eine Mietminderung in dem Fall zulässig.
Es lässt sich nicht pauschal sagen, um wie viel Prozent die Miete bei den einzelnen Gründen gemindert werden darf – hier muss von Fall zu Fall entschieden werden. Allerdings gibt es durch vergangene Gerichtsurteile grobe Werte, an denen man sich orientieren kann. Als Basis für die Minderung wird übrigens von der Bruttomiete – also Nettokaltmiete plus Nebenkosten – ausgegangen.
Mietminderung: Beispiele und ungefähre Werte
- Bis 5%: bei defekter Wohnungsklingel, wenn die Spüle undicht ist
- Bis 10%: bei optischen Mängeln im Treppenhaus, zum Beispiel Schmierereien an der Wand oder abblätternder Lack an den Türrahmen
- 15 bis 20% Mietminderung: bei Baulärm vom Nachbargrundstück, Straßenbaumaßnahmen vor dem Haus, Schimmelbildung durch undichte Fenster
- Bis 50%: bei feuchten Wänden, wenn die Toilette defekt ist
- Bis 100%, die Miete wird also einbehalten: bei Heizungsausfall während der Heizperiode (Winter), bei vollständigem Stromausfall
Wenn selbst eine Minderung der Miete nicht dazu führt, dass der Mangel beseitigt wird oder wenn der nachbarliche Baulärm einfach kein Ende nehmen will, bleibt in letzter Instanz dann nur noch die außerordentliche fristlose Kündigung – und ein erneuter Umzug. Um sich wenigstens dabei unnötigen Stress zu ersparen, gibt es ein neues Online-Tool: den kostenlosen Umzugskalender, der Sie mit Checklisten an alle wichtigen Termine erinnert.
Sollten Sie dann noch auf der Suche nach günstigen Umzugsunternehmen sein, werden Sie ebenfalls im Internet fündig.
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