Termin vor dem Umzug: Wohnungsübergabe
Die alte Wohnung ist gekündigt, der Mietvertrag für die neue bereits unterschrieben – die zwei wichtigsten Formalitäten im Rahmen eines Umzugs also eigentlich schon geschafft. Jetzt steht ein wichtiger Termin an: die Wohnungsübergabe. Was dabei zu beachten ist, damit Sie Ihre Mietkaution vollständig und pünktlich auf Ihrem neuen Konto haben, wozu Sie und Ihr Vermieter verpflichtet sind und wie Sie sich absichern können, erklärt der Ratgeber.
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Wie müssen die Räumlichkeiten bei der Wohnungsübergabe aussehen?
Um eine Grundreinigung der alten Wohnung kommen Sie beim Auszug nicht herum - die Wohnung muss sauber und ordentlich übergeben werden: „Besenrein“ heißt es da oft in Mietverträgen. Sowohl die Wohnung, als auch Keller- und Dachbodenräume, Garage und andere Nebenräume müssen vollständig geräumt sein – alten, ausgemisteten Krempel liegen lassen geht also nicht. Wenn vertraglich nicht vereinbart wurde, dass bestimmte Möbelstücke oder Einbauschränke in der Wohnung verbleiben, müssen auch diese bis zur Wohnungsübergabe entfernt sein.
Das Übergabeprotokoll - wichtigster Bestandteil einer Wohnungsübergabe
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe anzufertigen. Bestehen Sie jedoch in jedem Fall (auch beim Einzug in eine neue Wohnung) darauf - es ist ein wichtiges Dokument, um eventuelle Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter vorzubeugen und dient im Fall der Fälle als Beweisstück vor Gericht.
Das Übergabeprotokoll dient der Dokumentation von
- Zustand der Wohnung (Wände, Böden, Türen, Fenster),
- Zustand eventueller Sonderausstattungen (z.B. Einbauküche)
- Zählerstände (Warm- und Kaltwasser, Heizung, Strom)
Es gilt, jeden noch so kleinen Schaden an der Wohnung bzw. den Einrichtungsgegenständen festzuhalten, für jedes Zimmer separat. Ob handschriftlich oder maschinell angefertigt, ist nicht entscheidend. So können Sie ruhig vorgefertigte Übergabeprotokolle aus dem Internet verwenden. Wichtig ist, dass das Protokoll am Ende von beiden Parteien unterzeichnet wird und jeder ein Exemplar erhält.
Weitere Möglichkeiten, sich bei der Wohnungsübergabe gegenüber evtl. Streitigkeiten abzusichern:
- Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung (bei Ein- und Auszug) durch Fotos.
- Nehmen Sie einen Zeugen mit zur Wohnungsübergabe, der das Protokoll ebenfalls unterschreibt.
Ebenfalls wichtig: die Schlüsselübergabe, die zeitgleich mit der Wohnungsübergabe stattfindet. Oft wird die Anzahl der Schlüssel (für die Haustür, Keller, Briefkasten, usw.) direkt im Übergabeprotokoll festgehalten – es gibt aber auch gesonderte Formulare für die Schlüsselübergabe.
Wenn bei der Wohnungsübergabe Mängel festgestellt werden
Werden bei der Wohnungsübergabe Mängel festgestellt oder ist der Vermieter mit dem Zustand der Wohnung nicht zufrieden, so muss er dem Mieter eine ausreichende Frist zur Nachbesserung gewähren - festzuhalten ebenfalls im Übergabeprotokoll. Doch welche Mängel müssen Sie als Mieter überhaupt beseitigen?
- Selbst verursachte Schäden müssen Sie natürlich auch selbst beheben!
- Der Vermieter hat Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Wohnung. So müssen Sie z.B. Veränderungen an Fenstern oder Wänden etc. beheben. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter die Veränderungen einst abgenickt hat. Nur in Ausnahmefällen können Sie von dieser Pflicht befreit werden, so z.B., wenn die Umbauten erforderlich waren, um die Räume richtig nutzen zu können oder der Vermieter schriftlich oder unter Zeugen zugesagt hat, dass Sie die Veränderungen beim Auszug so belassen dürfen.
- Verlangt der Vermieter so genannte Schönheitsreparaturen, sollten sie hellhörig werden. Informieren Sie sich im Vorwege, was genau überhaupt Schönheitsreparaturen sind. Sie können sich auch beim Mieterbund in Sachen Schönheitsreparaturen beraten lassen.
Wenn Sie Unterstützung bei Renovierungsarbeiten benötigen, können Sie entweder über Jobbörsen private Renovierungshelfer engagieren oder direkt Angebote von professionellen Handwerkern im Internet abfragen.
Für die Wohnungsübergabe beim Einzug: Vorlage für den Mietvertrag

