Unzulässige Bankgebühren

Barein- und Barauszahlungen (eigenes Konto)

Grundsätzlich gilt, dass bei Abhebungen am EC-Automaten der eigenen Bank nur Gebühren anfallen dürfen, wenn es möglich ist kostenlos Bargeld am Schalter abzuheben.

Rechtliche Grundlage: BGH vom 07.05.1996 (AZ: XI ZR 217/95)

 

Kontoauszüge

Es muss für den Kunden möglich sein, sich kostenlos einen Überblick über die Bewegungen auf dem eigenen Konto zu verschaffen – sei es am Schalter oder per Ausdruck am Automaten. Schickt die Bank die gedruckten Auszüge per Post an den Kontoinhaber dürfen Gebühren erhoben werden, da es sich dabei um eine Sonderleistung der Bank handelt.

Rechtliche Grundlage:  §306 BGB

 

Nichtausführung von Daueraufträgen und Lastschriften

Wenn am Monatsende der Dispo ausgeschöpft ist, können manchmal Daueraufträge oder Lastschriftverfahren nicht mehr ausgeführt werden. Als wenn das nicht schon ärgerlich genug ist, fordern viele Banken dafür auch noch Gebühren. Oft werden diese Gebühren als Benachrichtigungsentgelt, Schadensersatz oder Bearbeitungsgebühr deklariert – egal wie: Gebühren sind in solchen Fällen nicht zulässig!

Rechtliche Grundlage: BGH vom 21.10.1997 (AZ.: XI ZR 5/97 und XI ZR 296/96)

 

Verlust der PIN oder Kreditkarte

Kommt der Brief mit der persönlichen Geheimnummer oder der Kreditkarte nie beim Kunden an, so dürfen für den erneuten Versand keine Gebühren erhoben werden. Auch bei einer Beschädigung der Karte, die nicht durch den Kunden verursacht wurde (zum Beispiel ein schlecht gewarteter Geldautomat) dürfen keine Kosten entstehen. Nur wenn der Kunde den Verlust oder den Schaden selbst verschuldet darf die Bank Geld von ihm verlangen.

Rechtliche Grundlage: LG Frankfurt/Main vom 27.01.2000 (AZ. 2/2 O 46/99), OLG Celle vom 04.05.2000 (AZ.: 13 U 186/99)


Nachforschungsanträge

Wenn Überweisungen einmal verloren gehen, kann man einen Nachforschungsantrag bei der Bank stellen – dieser muss kostenfrei sein, auch wenn der Fehler (etwa eine falsche Kontonummer) beim Kunden liegt.

Rechtliche Grundlage: LG Frankfurt/Main vom 24.06.1999 (AZ.:2/2 O 46/99)

 

Kündigung der Kreditkarte

Sofern vertraglich keine feste Laufzeit für die Nutzung der Kreditkarte vereinbart wurde, können Karteninhaber den Vertrag vorzeitig kündigen und den entsprechenden Anteil der Jahresgebühren zurückverlangen.

Rechtliche Grundlage: OLG Frankfurt/Main vom 14.12.2000 (AZ. 1 U 108/99)

 

Konto- und Sparbuchauflösung

Konten und Sparbücher können jederzeit, frei von Fristen, und kostenlos aufgelöst werden. Über 200 Banken unterzeichneten eine entsprechende Selbstverpflichtung.

Rechtliche Grundlage:  § 307 BGB

 

Ersatzsparbuch

Geht ein Sparbuch verloren, dürfen Banken für die Ausstellung eines neuen Sparbuchs folgende Kosten erheben:

Rechtliche Grundlage: BGH (Az. 1998-07-07 XI ZR 351/97)

 

Kontopfändung

Wird ein Konto gepfändet dürfen die Banken keine Gebühren dafür erheben. Zu der Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, sowie deren Überwachung, sind Banken gesetzlich verpflichtet.

Rechtliche Grundlage: BGH vom 18.05.1999 (AZ.: XI ZR 219/98), BGH vom 19.10.1999 (AZ. I ZR 8/99)

 

Freistellungsaufträge

Da Kreditinstitute gesetzlich dazu verpflichtet sind, Kapitalertragssteuern einzuziehen, dürfen bei der Bearbeitung und Verwaltung von Freistellungsaufträgen keine Gebühren anfallen.

Rechtliche Grundlage: BGH vom 15.07.1997 (AZ. XI ZR 269/96 und XI ZR 279/96), BVerfG vom 28.03.2000 (AZ. 1 BvR 1821/97)

 

Reklamationen

Jeder Kunde hat das Recht seine Kontobewegungen im Zweifelsfall überprüfen zu lassen. Selbst wenn sich die beanstandete Buchung als richtig erweist, darf für die Überprüfung kein Geld verlangt werden.

Rechtliche Grundlage: LG Köln vom 15.08.2000 (AZ. 26 O 30/00)

 

Nachlassbearbeitung

Verstirbt ein Kontoinhaber, ist die Bank gesetzlich dazu verpflichtet dem Finanzamt entsprechende Kontodaten zu übermitteln und das Konto ggf. auf Erben zu überschreiben. Es dürfen also keine Gebühren entstehen.

Rechtliche Grundlage: § 307 BGB


Was tun, bei unzulässigen Gebühren?

Sprechen Sie mit ihrem Kundenberater und setzen Sie eine Frist für die Rückerstattung der unzulässigen Gebühren. Reagiert die Bank auch auf eine schriftliche Aufforderung nicht, so sollten Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Bankenschutzverein wenden.
Die Verjährungsfrist für verbotene Gebühren beträgt übrigens drei Jahre – heben Sie also immer alle Kontoauszüge der letzten Jahre auf.

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