Urlaub für den Umzug beantragen
Verträge unterschreiben, Wohnungen renovieren und übergeben, Möbel transportieren und sein gesamtes Hab und Gut verpacken – sicherlich haben Sie mehr als genug zu tun, wenn Sie gerade umziehen. Besonders groß wird die Belastung, wenn Sie zusätzlich noch im Beruf zur Stelle sein müssen. Fast jeder, der umzieht, denkt daher über ein paar Tage Urlaub nach, um genug Zeit für den anstrengenden Umzug zu haben. Nicht selten werden Termine für Wohnungsübergaben oder Besichtigungen auch so gelegt, dass ohne ein paar Tage Umzugsurlaub gar nichts geht. Doch haben Sie einen Anspruch auf Extraurlaub für den Umzug oder müssen Sie Ihren wertvollen Jahresurlaub für den Umzug einreichen?
Was sagt der Gesetzgeber zum Umzugsurlaub?
In vielen europäischen Ländern ist es üblich, dass jedem Arbeitnehmer auch für private Umzüge grundsätzlich ein oder gar zwei zusätzliche Urlaubstage gesetzlich zustehen. In Deutschland ist dies leider etwas anders geregelt. Grundsätzlich besteht keinerlei gesetzlicher Anspruch auf Urlaubstage für den Umzug. Eine Ausnahme bildet hier der betriebsbedingte Umzug nach § 16 BGB, den Sie zwar beantragen müssen, den der Arbeitgeber aber auf jeden Fall genehmigen muss.
Sind Sie im Öffentlichen Dienst tätig, gilt der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Ihnen bis zu drei bezahlte Umzugsurlaubstage gewährt, wenn Sie ins Ausland umziehen oder innerhalb von fünf Jahren mehrfach versetzt werden. Immerhin einen zusätzlichen Tag bekommen Sie für einen regulären Umzug zugestanden.
Aber auch für Angestellte der freien Wirtschaft lohnt sich ein genauer Blick auf den Arbeitsvertrag, den Tarifvertrag oder eine etwaige interne Betriebsregelung – denn mitunter werden hier doch noch Ansprüche auf Urlaub für den Umzug genannt.
Wie überzeuge ich den Arbeitgeber?
Trifft keine der genannten Punkte auf Sie zu und haben Sie wirklich keinerlei Anspruch auf zusätzlichen Umzugsurlaub von offizieller Seite, bleibt Ihnen nur der direkt Weg bei Ihrem Arbeitgeber auf Entgegenkommen zu plädieren.
Gute Argumente für zusätzlichen Umzugsurlaub können sein:
- Große Entfernung
- Lange Betriebszugehörigkeit ohne nennenswerte Ausfälle
- Erfolge – zum Beispiel Projektabschlüsse
- Bessere Konzentration auf die Arbeit, wenn nicht parallel gearbeitet und der Umzug organisisert werden muss
Zu vermeiden sind:
- Hinweise auf private oder persönliche Gründe
- Umzugstermine in brisanten Zeiten, (z.B. Schulferien, Inventur oder Weihnachtsgeschäft)
Tipp zu guter Letzt: Bereiten Sie sich gut auf den Umzug vor - beispielsweise indem Sie den kostenlosen Umzugskalender nutzen. Selbstverständlich brauchen Sie auch weniger Urlaub für den Umzug, wenn Sie sich ein paar organisatorische Hindernisse oder sogar den ganzen Umzug von Profis abnehmen lassen. Darum: Kostenlose und unverbindliche Angebote von Umzugsunternehmen abfragen und vergleichen!

