Was sind Nebenkosten
Jahr für Jahr zahlt man seine Miete und die Nebenkosten, ohne groß darüber nachzudenken, was dort eigentlich abgerechnet wird und ob insbesondere die Nebenkosten überhaupt zulässig sind. Denn es kommt immer häufiger vor, dass Zahlungen überhöht sind oder gar nicht als Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Der Deutsche Mieterbund meldet sogar, dass bereits jede zweite Nebenkostenabrechnung unzulässig ist! Werden Sie kritisch und schauen Sie ganz genau auf Ihre Abrechnung, welche Nebenkosten angegeben werden.
"Nebenkosten" Mietkaution: Sparen Sie die Mietkaution mit einem Kautionsschutzbrief.
Welche Nebenkosten gibt es?
Grundsätzlich müssen Sie Nebenkosten überhaupt nur dann zahlen, wenn dies explizit im Mietvertrag so vereinbart wurde. Je nach Vereinbarung werden diese Kosten zusammengerechnet und dann auf die Mietparteien umgelegt oder die Nebenkosten werden individuell pro Mietpartei berechnet. Aber auch wenn die Nebenkosten laut Mietvertrag von Ihnen zu zahlen sind, sind nur bestimmte Kosten als Nebenkosten zulässig: Dazu gehören die "warmen" Betriebskosten für Heizung und Warmwasser sowie die so genannten "kalten" Betriebskosten. Zu den kalten Betriebskosten können folgende Nebenkosten gerechnet werden:
- Grundsteuer und Versicherungen
- Wasser und Abwasserkosten
- Straßenreinigung und Müllabfuhr
- Hausreinigung, Schornsteinfeger und Gartenpflege
- Hauswart, Fahrstuhl, Beleuchtung und etwaige Wascheinrichtungen
- Kabelfernsehen/Antenne
- Sonstige Kosten, die in Zusammenhang mit allen anderen Gemeinschaftseinrichtungen entstehen
Unzulässige Nebenkosten
Nicht erlaubt ist es, einmalige Reparaturkosten auf die Mieter abzuwälzen. Bankgebühren, Versicherungsbeiträge oder Verwaltungskosten gehören ebenfalls nicht in die Nebenkostenabrechnung. Wichtig ist auch die Höhe der Kosten, denn überhöhte Nebenkosten müssen Sie als Mieter nicht tragen - der Vermieter verpflichtet sich Ihnen gegenüber zur Wirtschaftlichkeit.
Wird bei der Kostenverteilung der Nebenkosten nach Wohnfläche abgerechnet, zählt nur die tatsächliche Größe, unabhängig von den im Mietvertrag gemachten Angaben und auch bei den Heizkosten darf nur das angerechnet werden, was tatsächlich verbraucht wurde. Bleibt z.B. Öl im Tank, muss der Vermieter dies abziehen.
Nebenkosten von der Steuer absetzen
Grundsätzlich ist ein bestimmter Anteil der Mietnebenkosten von der Steuer absetzbar. Beispielsweise sind Sie berechtigt, sich 20% für Gartenarbeit, allgemeine Wartung, die Kosten für den Hauswart und sogar die Rechnung für Schönheitsreparaturen oder die Reparatur der Waschmaschine erstatten zu lassen, wobei hierin nicht die Materialkosten enthalten sein dürfen. Sie sehen also, nachrechnen lohnt sich!

