Was steht eigentlich im Mietvertrag

Kein Mietverhältnis ohne Mietvertrag. Hier werden die wichtigsten rechtlichen Angelegenheiten, welche die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter festlegen, geregelt. Ein Mietvertrag besteht mindestens aus Angaben zu Vermieter und Mieter, einer Beschreibung der Mietsache (also der Wohnung) und aller mitvermieteten Räume (z.B. Keller, Dachboden), der Nutzungsrechte (z.B. Waschküche, Tiefgaragenstellplatz, Gemeinschaftsgarten) und der Höhe der Miete und der Nebenkosten. Theoretisch kann ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden – hiervon ist aber abzuraten.

Generell gelten für Wohnungsmietverträge die allgemeinen Vorschriften des BGB (§§ 535-548) sowie zusätzlich besondere Rechtsvorschriften, die in §§ 305-310 BGB zu finden sind. Auch die Mieterschutzgesetze sind hier enthalten. Alle diese Gesetze gelten im Mietfall, auch wenn im individuellen Mietvertrag Anderes vereinbart wurde.

Das BGB regelt den Mietvertrag

In der Regel werden für den Mietvertrag vom Vermieter bzw. der Verwaltungsgesellschaft Standardformulare verwendet, die sich an den Vorschriften des BGB orientieren und in denen Folgendes geregelt ist:

Keine Rechtsberatung. Keine Gewähr.

Umzug-Angebote - kostenlos & unverbindlich Halteverbot für den Umzug-LKW online bestellen Handwerker - kostenlos Angebote einholen Umzugskartons - Lieferung frei Haus Umzugswagen - günstig mieten