Wissenswertes zur Mietkaution

Die Mietkaution gilt als Mietsicherheit für den Vermieter. Dieser muss das Geld getrennt auf einem Sonderkonto anlegen, kann dies aber auch in Vereinbarung mit dem Mieter in einer anderen Form wie einem gemeinsamen Sparbuch oder einer Bankbürgschaft anlegen. Doch nicht selten gibt es in Sachen Mietkaution Ärger zwischen Mieter und Vermieter. Dann ist es gut, wenn Sie als Mieter Ihre Pflichten und Rechte kennen.

Ideal für Mieter und Vermieter: Kautionsschutzbrief beantragen, statt Barkaution – der Mieter spart Bargeld, der Vermieter hat weniger Verwaltungsaufwand und oft mehr Sicherheit, als bei einer "herkömmlichen" Mietkaution.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Wenn Ihr neuer Vermieter horrende Summen an Mietkaution verlangt, ist etwas faul! Nach BGB §550b dürfen maximal drei Nettokaltmieten verlangt werden - also exklusive eventueller Vorauszahlungen für Nebenkosten, die beim Mietpreis oft mit angegeben werden. Auch eine im Mietvertrag geregelte einmalige Zahlung der Mietkaution können Sie geflissentlich übersehen – Sie haben die Möglichkeit, die fällige Summe in drei gleichen Monatsraten zu bezahlen, beginnend mit dem Mietverhältnis.

Wenn die Rückzahlung der Mietkaution auf sich warten lässt

Endet das Mietverhältnis, so ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Mietkaution unverzüglich an den ehemaligen Mieter auszuzahlen. Er darf zunächst folgende Punkte prüfen:

Sind in der Wohnung Schäden durch unsachgemäße Nutzung des Mieters entstanden, so können die Kosten für die anfallenden Reparaturen von der Mietkaution abgezogen werden. Das gleiche gilt, wenn Sie als Mieter mit der Zahlung der Miete im Rückstand sind – allerdings muss über die (gerechtfertigten!) Forderungen ein rechtskräftiger Entscheid vorliegen.
Anders verhält es sich, wenn Sie aus berechtigten Gründen einen Teil der Miete mindern und der Vermieter die Mietkaution als Ausgleich nutzt. Das ist nicht zulässig und der Vermieter muss die entnommene Summe zurückzahlen!

Eine mehrmonatige Frist zur Rückzahlung der Mietkaution muss dem Vermieter hingegen gewährt werden, wenn es um eine eventuell anfallende Nachzahlung der Nebenkosten (wie z.B. Heizkosten) geht – schließlich muss der Vermieter auch auf die entsprechende Abrechnung des Versorgers warten.
Eine Rückzahlung der (verbleibenden) Mietkaution ist aber spätestens nach 3-6 Monaten fällig, abhängig von der jeweiligen Sachlage.

Was Sie zum Einbehalten der Mietkaution sonst noch wissen müssen

Dem Einbehalten der Mietkaution seitens des Vermieters sind klare Grenzen gesteckt. So darf er die Mietkaution in Erwartung fälliger Nachzahlungen oder Reparaturen nur anteilig (entsprechend der zu erwartenden Kosten), nicht aber komplett einbehalten.
Es gibt aber auch klare Pflichten für Sie als Mieter. Gleicht der Vermieter durch Sie entstandene Kosten (z.B. für Reparaturen) durch Teile der Mietkaution aus, müssen Sie das Kautionskonto wieder auffüllen. Und auch wenn sich zum Ende der Mietzeit Streitigkeiten mit dem Vermieter anbahnen und Sie um die volle Rückzahlung der Mietkaution fürchten müssen: Die Miete als "Ersatz" einbehalten dürfen Sie nicht.

Tipp für die Sicherheit: Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter in Sachen Mietkaution ist kompetente Beratung notwendig. Der Deutsche Mieterbund hat in jeder größeren Stadt eine Beratungsstelle.
Tipp für's neue Konto: Über den Kautionsschutzbrief auf Mietkaution-sparen.de informieren, direkt online abschließen und Geld sparen.

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