Zoff um die Wohnungsmiete - Ihre Rechte

Wenn es ums Geld geht, hören nicht nur Freundschaften auf – auch das Verhältnis von Mieter und Vermieter trübt sich nicht selten durch Streit um die Wohnungsmiete. Zusätzliche Verunsicherung wird dadurch geschaffen, dass beide Parteien in der Regel nicht juristisch ausgebildet sind. So werden nicht rechtskräftige Verträge abgeschlossen oder unhaltbare Forderungen gestellt und der Mieter fühlt sich machtlos und ausgeliefert. Deshalb wollen wir Ihnen helfen Ihre häufigsten allgemeinen Fragen rund um die Wohnungsmiete beizeiten aufzuklären.

Bei konkreten Sorgen und Konflikten zur Wohnungsmiete ist es sinnvoll, sich an den örtlichen Mieterbund zu wenden.

Wohnungsmiete und Mietkaution

Der erste Konflikt ergibt sich oft schon aus der Mietkaution, die bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart wird. Höhe, Regelungen zur Anlage und Rückzahlung sind vielen unklar. Generell gilt, dass die Mietkaution nicht mehr als den dreifachen Betrag der Wohnungsmiete (ohne Nebenkosten) betragen darf. Steht bei Auszug keine Rate der Wohnungsmiete mehr aus und wird die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand übergeben, muss die Mietkaution unervzüglich in voller Höhe zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen zum Thema Mietkaution und die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter hält die Seite Mietkaution-sparen.de bereit.
Bedenken Sie außerdem die Möglichkeit statt einer Barkaution einen Mietkautionsschutzbrief zu beantragen.

Renovierung der gemieteten Wohnung

Es reicht nicht, nur seine Wohnungsmiete regelmäßig zu bezahlen – auch gilt es, die Wohnung in ordentlichem Zustand zu erhalten. Grundsätzlich ist dies zwar Aufgabe des Vermieters, doch überschreiben die meisten Mietverträge diese Verantwortung dem Mieter. Feste Fristen, die eine regelmäßige Durchführung sogenannter Schönheitsreparaturen vorschreiben, sind nicht rechtens, doch kann der Vermieter verlangen, dass ihm seine Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand (beim Einzug) zurückgegeben wird. Um so wichtiger ist dann ein ordnungsgemäß angefertigtes Übergabeprotokoll, welches den Urzustand der Wohnung bei der Übergabe beschreibt.

Beendigung der Wohnungsmiete wegen Eigenbedarf

Ein gefürchtetes Schlagwort unter Mietern ist der Eigenbedarf. Unter gewissen Umständen hat der Vermieter das Recht Ihren Mietvertrag zugunsten eines Verwandten zu kündigen. Doch muss er sich hierbei selbstverständlich an die Kündigungsfristen halten und genau angeben, wer die Wohnung zukünftig bewohnen soll. Von der Frist abweichend ist eine Kündigung (wegen Eigenbedarfs) nur dann rechtmäßig, wenn über längere Zeit keine Wohnungsmiete bezahlt wurde oder andere schwere Verstöße gegen den Mietvertrag vorliegen.

Beschränkung der Wohnungsmiete – Mietminderung

Seine Wohnungsmiete mindern darf, wer seine Wohnung nicht im vertraglichen Rahmen nutzen kann, beispielsweise durch gravierende Schäden an der Bausubstanz, den sanitären Anlagen, dem Treppenhaus oder auch durch Belästigung. Wichtig ist hierbei, dass der Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt wird, sobald der Schaden bemerkt wird und ihm eine Frist eingeräumt wird, den Mangel zu beseitigen. Tut er das nicht ist eine Mietminderung erlaubt. Bevor Sie Ihre Wohnungsmiete jedoch selbständig mindern, informieren Sie sich gut über angemessene Minderungsgründe und -anteile und holen Sie sich am besten Rat beim Mieterverein oder an vergleichbarer Stelle.

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